Bei Vorlage des EUR.1 Dokumentes im Zielland hat der Käufer Anspruch auf die Ermäßigung oder sogar den Erlass von Zollabgaben bei der Verzollung der importierten Waren.
Die Erstellung des EUR.1 erfolgt durch das zuständige Zollamt des Exportlandes nach Vorlage der entsprechenden Lieferantenerklärung oder Langzeitlieferantenerklärung durch den Verkäufer als Bestätigung der europäischen Herkunft der Ware.
Nach Vorlage der Ausfuhranmeldungen fertigen wir die Dokumente TIR Carnet (elektronisch, ATLAS) und das MDP Heft an.