Um Ihre Exportdeklaration anzumelden, benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
Eine vollständige Vollmacht, mit einer EORI-Nummer des Exporteurs / Verkäufers. Informationen über die EORI-Nummer erhalten Sie auf der Internetseite des Zollamts Deutschland.
Rechnung und Packliste mit Produktbeschreibung, Kosten, Menge und Art der Packstücke, Zolltarifnummern und Brutto- und Nettogewicht für jeden Artikel. Sie können die Zolltarifnummern der Ware unter Verwendung der Website des Deutschen Zolldienstes ermitteln. Bei Bedarf können Sie die Wahl der Zolltarifnummern im Helpdesk des Zolls von Deutschland bestätigen lassen.
Den genauen Lagerort der Ware (vollständige Adresse).
Ansprechpartner (Nachname, Vorname, Position, Telefon).
Die Art der Beförderung und den Ort der Überquerung der Waren der Grenze der Europäischen Union.
In diesem Fall müssen Sie die Ware nicht zu einem Zollamtsplatz zur Besichtigung befördern. Die einzige Beschränkung ist die Einreichung der Ausfuhranmeldung spätestens 1 Werktag vorher und mindestens 2 Stunden vor dem Ende der Arbeitszeit der entsprechenden Zollstelle.
Bei einen möglichen Besuch eines Mitarbeiters des Zollamts sollten Sie in Bezug auf die Geschäftszeiten der entsprechenden Zollstelle mit einer Zeitspanne (in der Regel 1 Stunde) rechnen.
Diese mögliche Fahrt eines Zoll-Mitarbeiters wird Ihnen durch das Zollamt in Rechnung gestellt.